Wie zugelassene Bildungsträger die Nachweispflichten der AZAV bei Teilnahmebescheinigungen erfüllen, ohne Verwaltungsaufwand bei jeder Prüfung durch die fachkundige Stelle.



Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) regelt seit 2012 auf Grundlage von § 184 SGB III, unter welchen Voraussetzungen Bildungsträger Maßnahmen anbieten dürfen, die von der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcentern gefördert werden. Das betrifft Weiterbildungen, Umschulungen und Coachings ebenso wie viele andere geförderte Qualifizierungsangebote.
Für Teilnahmebescheinigungen setzt die AZAV bei den Verträgen mit den Teilnehmenden an: Nach § 2 Abs. 5 AZAV sollen diese vorsehen, dass nach Abschluss der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit folgenden Angaben ausgehändigt wird:
Diese Vorgabe ist keine Formalität. Sie wird von den fachkundigen Stellen wie TÜV-Gesellschaften, DEKRA oder CERTQUA im Rahmen der Trägerzulassung regelmäßig geprüft, sowohl bei der Erstzulassung als auch bei wiederkehrenden Überwachungsaudits. Ob die Bescheinigungen im laufenden Betrieb korrekt ausgestellt werden, kann zudem die Agentur für Arbeit bei ihren Qualitätsprüfungen kontrollieren. Betroffen sind alle Träger, die Umschulungen, Weiterbildungen oder Coachingmaßnahmen mit Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter anbieten, unabhängig von der Größe des Trägers oder der Anzahl der Standorte. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie auf gesetze-im-internet.de.
Viele Bildungsträger erstellen Teilnahmebescheinigungen bis heute manuell in Word oder als PDF pro Person. Bei kleinen Maßnahmen mag das funktionieren. Sobald mehrere Kurse parallel laufen oder ein Träger mehrere Standorte betreibt, entstehen typische Schwachstellen:
Genau dieser letzte Punkt wird in der Praxis zum Engpass. Wenn Nachweise über mehrere Ordner, E-Mail-Postfächer und Excel-Listen verteilt sind, kostet die Vorbereitung auf eine Prüfung unverhältnismäßig viel Zeit, die an anderer Stelle im Trägeralltag fehlt. Besonders spürbar wird das bei Trägern, die mehrere Maßnahmen im Jahr durchführen und für jede Kohorte erneut von vorn anfangen müssen, statt auf einen einheitlichen, zentral gepflegten Prozess zurückzugreifen.
Digitale Teilnahmebescheinigungen lösen dieses Problem, ohne die inhaltlichen Anforderungen der AZAV zu verändern. Mit Virtualbadge.io legen Bildungsträger einmalig eine Vorlage an, die alle Pflichtfelder wie Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme dauerhaft enthält. Jede ausgestellte Bescheinigung erhält zusätzlich eine eigene Validierungsseite mit QR-Code, über die der Nachweis jederzeit eindeutig bestätigt werden kann, auch Jahre nach Abschluss der Maßnahme.

Für Bildungsträger im geförderten Bereich sind dabei drei Punkte besonders relevant:
Damit verschiebt sich der Nachweis von einer Momentaufnahme auf Papier hin zu einem jederzeit prüfbaren digitalen Beleg, der auch dann noch existiert, wenn die teilnehmende Person die E-Mail oder das PDF längst gelöscht hat.
Mehr dazu: DSGVO für Zertifikate: sichere und konforme Ausstellung
Die Umstellung von Papier auf digitale Nachweise lässt sich in bestehende Abläufe einbetten, ohne die Verwaltung eines Trägers umzubauen. In der Praxis sieht das so aus:
Gerade Träger mit mehreren Standorten oder mehreren gleichzeitig laufenden Maßnahmen profitieren davon, weil die Ausstellung zentral gesteuert wird, auch wenn einzelne Kurse dezentral durchgeführt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Umschulungsmaßnahme mit 25 Teilnehmenden endet an einem Freitag. Statt am folgenden Montag 25 einzelne Dokumente zu erstellen und zu verschicken, lädt die zuständige Verwaltungskraft die Teilnehmerliste einmal hoch und versendet alle Bescheinigungen in einem Schritt. Die Pflichtangaben kommen dabei aus der geprüften Vorlage, individuelle Werte wie der Teilnahmezeitraum aus der Liste. Wer die Maßnahme vorzeitig verlässt, etwa wegen einer Arbeitsaufnahme, erhält auf demselben Weg eine Bescheinigung mit dem tatsächlichen Teilnahmezeitraum.
Mehr dazu: Zertifikate für Fördermaßnahmen
Teilnahmebescheinigungen sind bei AZAV-zugelassenen Maßnahmen kein Nebenprodukt, sondern ein Prüfungsgegenstand. Wer sie digital, vollständig und jederzeit nachvollziehbar ausstellt, reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand im Alltag, sondern geht auch entspannter ins nächste Audit der fachkundigen Stelle und in jede Prüfung durch die Agentur für Arbeit.
Virtualbadge.io lässt sich in wenigen Tagen einführen, inklusive Vorlagen mit allen Pflichtangaben und Massenversand über den bestehenden Teilnehmerbestand. Vereinbaren Sie eine kostenlose Demo und sehen Sie, wie einfach sich Teilnahmebescheinigungen nach § 2 Abs. 5 AZAV künftig ausstellen lassen.
* Sie können die Organisations-ID in der URL finden, wenn Sie als Administrator auf Ihre LinkedIn-Unternehmensseite zugreifen.

Marketing
October 21, 2026
5 min
Ein Hinweis zu unseren Texten: Wir nutzen KI-Tools zur Unterstützung bei Recherche und Entwurf. Jeder Artikel wird anschließend von unserem Team geprüft, redigiert und auf Richtigkeit kontrolliert, bevor er veröffentlicht wird. Die letzte Entscheidung liegt immer bei einem Menschen.
Sie möchten wissen wie +1.000 Bildungsanbieter von Virtualbadge.io profitieren?