DSGVO für Zertifikate: Sichere und konforme Ausstellung

So stellen Sie DSGVO-konforme Zertifikate und Badges aus und halten Daten sicher

August 20, 2025
5 min
|   von
Nils Wegner

Warum Zertifikate und Badges unter die DSGVO fallen

Zertifikate und digitale Badges sind mehr als nur Anerkennung für eine Leistung. Sie sind offizielle Nachweise, die fast immer personenbezogene Daten wie Name, E-Mail-Adresse, Kursdetails und Abschlussdatum enthalten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten alle Informationen, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren können, als personenbezogene Daten. Das bedeutet, dass jedes von einem Bildungsanbieter ausgestellte Zertifikat oder Badge automatisch der DSGVO unterliegt.

Die Herausforderung besteht darin, dass Zertifikate oft öffentlich geteilt werden sollen, zum Beispiel auf LinkedIn oder anderen beruflichen Plattformen. Diese öffentliche Sichtbarkeit kann zwar ein starkes Marketinginstrument sein, erhöht aber auch das Risiko einer Datenoffenlegung. Wenn Verifizierungsseiten nicht korrekt eingerichtet sind, könnten sensible Informationen für Suchmaschinen oder unbefugte Personen zugänglich werden.

Für Bildungsanbieter wie Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Universitäten sind die Konsequenzen eindeutig. Ein Verstoß gegen die DSGVO birgt nicht nur das Risiko von Bußgeldern, sondern beschädigt auch das Vertrauen von Studierenden und Alumni. Zertifikate und Badges müssen daher von Beginn an nach dem Prinzip „Privacy by Design“ gestaltet werden, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten geschützt sind und die Teilnehmer dennoch ihre Erfolge präsentieren können.

Rechtmäßige Verarbeitung und Datenminimierung

Die DSGVO verlangt, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer rechtmäßigen Grundlage beruht. Für Zertifikate gelten dabei drei gängige Rechtsgrundlagen:

  • Vertragserfüllung: Wenn ein Teilnehmer einen Kurs gebucht hat, gehört die Ausstellung des Zertifikats zum Vertragsinhalt.
  • Berechtigtes Interesse: In manchen Fällen kann sich der Bildungsanbieter auf ein berechtigtes Interesse berufen, solange dieses nicht die Rechte des Teilnehmers überwiegt.
  • Einwilligung: Wenn Zertifikate für zusätzliche Zwecke wie Marketing oder Alumni-Bindung genutzt werden, ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.


Sobald die Rechtsgrundlage feststeht, kommt das Prinzip der Datenminimierung ins Spiel. Das bedeutet, dass nur die Daten erhoben und gespeichert werden dürfen, die unbedingt für die Ausstellung und Verifizierung des Zertifikats notwendig sind. Beispielsweise sind Name und Abschlussdatum erforderlich, Telefonnummern oder Adressen jedoch in der Regel nicht gerechtfertigt.

Praktische Maßnahmen zur Datenminimierung umfassen:

  • Optionale Felder wirklich optional gestalten.
  • Auf öffentlichen Verifizierungsseiten nur wesentliche Informationen anzeigen.
  • Pseudonymisierte Identifikatoren statt vollständiger Datensätze verwenden.

Durch die Anwendung dieser Prinzipien bleiben Anbieter nicht nur DSGVO-konform, sondern schaffen auch Vertrauen bei ihren Lernenden. Für einen umfassenderen Überblick, wie sich Zertifikatsprozesse effektiv strukturieren lassen, lesen Sie unseren Artikel: Zertifikate digitalisieren – Der umfassende Leitfaden 2025.

Auftragsverarbeitungsverträge, Speicherung und Löschkonzepte

Bei der Ausstellung digitaler Zertifikate und Badges müssen die Rollen zwischen Verantwortlichem (Bildungsanbieter) und Auftragsverarbeiter (in diesem Fall Ihr Anbieter für Zertifikatssoftware) klar definiert sein. Die DSGVO verlangt, dass jede Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt wird. Dieser stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter ausschließlich auf dokumentierte Anweisungen hin handelt und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einhält.

Ein AVV sollte Folgendes enthalten:

  • Klare Verantwortlichkeiten von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter.
  • Eine Liste der Unterauftragsverarbeiter und deren Standorte.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz.
  • Regelungen zu Audits und Compliance-Prüfungen.

Neben vertraglichen Sicherungen sind auch Konzepte zur Speicherung und Löschung wichtig. Zertifikate sollten nur so lange aufbewahrt werden, wie sie einem definierten Zweck dienen. Eine Universität kann Zertifikate über Jahre aktiv halten, während Anbieter von Kurzzeit-Trainings diese nur für eine begrenzte Zeit benötigen.

Bildungsanbieter sollten außerdem Prozesse etablieren für:

  • Manuelle Löschung auf Anfrage des Teilnehmers.
  • Widerrufsmöglichkeiten für ungültige Zertifikate.

Durch eine strukturierte Vorgehensweise zur Speicherbegrenzung und Löschung senken Institutionen ihr rechtliches Risiko und erfüllen das DSGVO-Prinzip der Speicherbegrenzung.

Gestaltung sicherer Verifizierungsseiten

Verifizierungsseiten gehören zu den sichtbarsten Teilen eines digitalen Zertifikatssystems. Sie haben eine entscheidende Funktion: Dritten die Echtheit eines Zertifikats zu bestätigen. Wenn sie jedoch schlecht gestaltet sind, können sie zu viele personenbezogene Daten preisgeben oder von Suchmaschinen indexiert werden, was DSGVO-Probleme nach sich zieht.

Um die Verifizierung sicher zu gestalten, sollten Anbieter „Privacy by Design“-Prinzipien anwenden:

  • Private, eindeutige Links nutzen, die nicht erratbar sind.
  • Verifizierungsseiten mit noindex-Tags vor Suchmaschinen schützen.
  • Nur wesentliche Informationen wie Name, Kurs und Abschlussdatum anzeigen.
  • Keine unnötigen Details wie E-Mail-Adressen oder Geburtsdaten veröffentlichen.

Zusätzlichen Schutz bieten QR-Codes, die in Zertifikate eingebettet sind. Diese leiten auf eine sichere Verifizierungsseite weiter, ohne offene Datenbanken erforderlich zu machen. Dieser Ansatz bietet Teilnehmern Komfort und wahrt gleichzeitig den Datenschutz.

Für einen umfassenderen Einblick, wie Verifizierungstechnologien die Sicherheit beeinflussen können, lesen Sie unseren Artikel: Digitale Badges & Blockchain-Verifizierung – Mythen und Realität im Vergleich

Internationale Datentransfers und Sicherheitsmaßnahmen

Ein besonders kritischer Aspekt der DSGVO-Compliance ist die Sicherstellung, dass personenbezogene Daten die Europäische Wirtschaftszone (EWR) nicht ohne geeignete Schutzmaßnahmen verlassen. Für Bildungsanbieter bedeutet dies, sorgfältig zu prüfen, wo die Daten aus Zertifikaten und Badges gespeichert und verarbeitet werden.

Die sicherste Option ist EU-basiertes Hosting, wodurch die Daten im Geltungsbereich des europäischen Datenschutzrechts bleiben. Wenn eine Datenübertragung in Drittländer erforderlich ist, müssen Standardvertragsklauseln (SCCs) umgesetzt und das Schutzniveau im Empfängerland geprüft werden.

Zusätzlich zu rechtlichen Schutzmaßnahmen sind starke technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, darunter:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Datenübertragung und Speicherung.
  • Rollenbasierte Zugriffskontrollen, um den Zugriff auf Zertifikatsdaten zu beschränken.
  • Regelmäßige Sicherheitstests und Updates der Zertifikatsplattform.

Diese Maßnahmen erfüllen nicht nur die DSGVO-Anforderungen an Datensicherheit, sondern stärken auch das Vertrauen von Studierenden und Partnern.

Checkliste für DSGVO-konforme Ausstellung

Um alle Prinzipien zusammenzuführen, hier eine kompakte Checkliste, die Bildungsanbieter zur DSGVO-konformen Zertifikatsausstellung nutzen können:

  1. Rechtsgrundlage für die Ausstellung jedes Zertifikatstyps definieren (Vertrag, berechtigtes Interesse oder Einwilligung).
  2. Nur die Daten erheben, die für Ausstellung und Verifizierung unbedingt erforderlich sind.
  3. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Virtualbadge.io (oder einem Anbieter Ihrer Wahl) abschließen.
  4. Unterauftragsverarbeiter und Hosting-Standorte prüfen und EU- oder SCC-Konformität sicherstellen.
  5. Verifizierungsseiten sicher gestalten, mit privaten Links und noindex-Einstellungen.
  6. Widerrufsmöglichkeiten für ungültige Zertifikate anbieten.
  7. Teilnehmerrechte wie Auskunft und Löschung gewährleisten
  8. Rollenbasierte Zugriffskontrollen implementieren.
  9. Audit-Logs für Transparenz und Nachvollziehbarkeit führen.

Indem Sie diese Checkliste befolgen, können Bildungsanbieter Zertifikate ausstellen, die sowohl die Privatsphäre der Lernenden respektieren als auch die rechtlichen Anforderungen der DSGVO erfüllen. ✅

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* Sie können die Organisations-ID in der URL finden, wenn Sie als Administrator auf Ihre LinkedIn-Unternehmensseite zugreifen.

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