eIDAS 2.0 & EUDI Wallet: Was digitale Nachweise ab jetzt können müssen

Was die eIDAS-2.0-Verordnung und die EU Digital Identity Wallet für digitale Zertifikate und Badges bedeuten und wie sich Organisationen jetzt vorbereiten.

October 21, 2026
5 min
|   von
Nils Wegner

Was eIDAS 2.0 und die EUDI-Wallet konkret bedeuten

Die eIDAS-2.0-Verordnung, offiziell Verordnung (EU) 2024/1183, ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft und verändert, wie Identitäten und Nachweise in Europa digital verwaltet werden. Kernstück ist die EU Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet: eine App, mit der Bürger ihre Identität und persönliche Nachweise selbst speichern, kontrollieren und über Grenzen hinweg vorzeigen können.

Die Frist dafür ist gesetzlich verbindlich: Bis zum 24. Dezember 2026 muss jeder der 27 EU-Mitgliedstaaten mindestens eine zertifizierte EUDI-Wallet bereitstellen. Mitgliedstaaten können die Wallet selbst anbieten, eine externe Partei beauftragen oder eine Wallet aus dem privaten Sektor anerkennen.

In der Wallet sollen Bürger perspektivisch unter anderem folgende Nachweise ablegen können:

  • Amtliche Ausweisdokumente und Führerscheine
  • Bildungsabschlüsse, Diplome und Berufszertifikate
  • Berufliche Qualifikationen und Weiterbildungsnachweise
  • Mitgliedschaften und Berechtigungen jeder Art

Wie zentral Bildungs- und Berufsnachweise dabei sind, zeigt Anhang VI der Verordnung: Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen stehen dort ausdrücklich auf der Mindestliste der Attribute, deren Echtheit sich elektronisch gegen die zuständigen authentischen Quellen prüfen lassen soll.

Für Organisationen, die Zertifikate und Badges ausstellen, gibt es zwar keine eigene gesetzliche Frist. Der Druck kommt aber vom Markt: Sobald Bürger die Wallet auf dem Smartphone haben, geraten Nachweise, die sich dort nicht ablegen und prüfen lassen, schnell ins Hintertreffen.

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Der Zeitplan bis Ende 2027

Der Fahrplan lässt sich in zwei Phasen zusammenfassen:

  • Bis 24. Dezember 2026: Alle 27 Mitgliedstaaten müssen Bürgern und Unternehmen Zugang zu mindestens einer zertifizierten EUDI-Wallet ermöglichen.
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  • Bis spätestens 24. Dezember 2027: Private Relying Parties (im Verordnungstext „vertrauende Beteiligte“), die gesetzlich oder vertraglich eine starke Nutzerauthentifizierung verlangen, müssen die EUDI-Wallet akzeptieren, wenn Nutzer sie verwenden möchten. Ausdrücklich genannt sind unter anderem Banken und Finanzdienstleistungen, Verkehr, Energie, Gesundheit, Telekommunikation und Bildung. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen.

Der Umsetzungsstand unterscheidet sich zwischen den Mitgliedstaaten deutlich. Während einige Länder die Frist offiziell bestätigen, signalisieren andere Verzögerungen oder einen eingeschränkten Funktionsumfang zum Start. In Deutschland soll die staatliche EUDI-Wallet laut Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung am 2. Januar 2027 starten.

Die verbindlichen technischen Vorgaben stehen in den Durchführungsverordnungen der EU-Kommission. Das Architecture and Reference Framework (ARF) beschreibt die Gesamtarchitektur und liegt seit Juli 2026 in Version 3.0 vor. Im Rahmen der Digitalen Dekade verfolgt die EU zudem das Ziel, dass bis 2030 rund 80 Prozent der Bürger eine digitale Identitätslösung nutzen.

Diese Rechtslage ist im Detail in der Verordnung (EU) 2024/1183 nachzulesen, ebenso wie im offiziellen Architecture and Reference Framework der EU-Kommission.

Für mehr Informationen lesen Sie: EUDI Wallet Memorandum of Understanding

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Was das für digitale Nachweise verändert

Für Aussteller digitaler Zertifikate und Badges bedeutet die EUDI-Wallet vor allem eines: Nachweise müssen so aufgebaut sein, dass sie in eine Wallet übernommen, dort gespeichert und von Dritten unabhängig geprüft werden können. Ein einfaches PDF oder ein Bild reicht dafür nicht aus.

Technisch setzt die EUDI-Wallet auf zwei Formate: SD-JWT VC und ISO mdoc. Das W3C Verifiable Credentials Data Model 2.0, seit Mai 2025 offizieller W3C-Standard, ist für nicht qualifizierte Nachweise als optionales Format vorgesehen. Gemeinsam ist diesen offenen Standards, worauf es bei digitalen Nachweisen ankommt:

  • Eindeutige kryptografische Signatur, die Fälschung und Manipulation sofort erkennbar macht
  • Unabhängige Prüfbarkeit durch Dritte wie Arbeitgeber, ohne Rückfrage beim Aussteller
  • Interoperabilität zwischen verschiedenen Ausstellern, Plattformen und Ländern
  • Keine Abhängigkeit von einer zentralen Datenbank oder Blockchain-Infrastruktur

Organisationen, die ihre Zertifikate bereits heute auf offenen Standards aufbauen, sparen sich später eine aufwendige Migration. Für die Ausstellung direkt in die EUDI-Wallet kommen dann das Ausstellungsprotokoll OpenID4VCI und die Wallet-Formate hinzu.

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Für mehr Informationen lesen Sie: W3C VC Standard: Die Zukunft verifizierbarer digitaler Nachweise

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Wie sich Organisationen jetzt vorbereiten können

Bis die Wallet bei den Bürgern ankommt, bleibt nicht mehr viel Zeit. Wer heute Zertifikate, Badges oder Qualifikationsnachweise ausstellt, sollte die Umstellung in konkrete Schritte gliedern:

  • Auf offene Standards wie W3C Verifiable Credentials und Open Badges setzen statt auf proprietäre PDF- oder Bildformate
  • Zertifikate von Anfang an kryptografisch signieren, statt nachträglich Sicherheit nachzurüsten
  • Eine eigene Validierungsseite mit QR-Code anbieten, damit Echtheit jederzeit unabhängig geprüft werden kann

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  • Nutzer schon heute an Wallets gewöhnen, zum Beispiel über Apple Wallet und Google Wallet, und parallel die Ausstellung in die EUDI-Wallet vorbereiten
  • Auf das Vertrauensmodell des Architecture and Reference Framework setzen: Es verankert Vertrauen über europäische Vertrauenslisten (Trusted Lists), nicht über eine Blockchain als alleinigen Vertrauensanker
  • Bestehende Prozesse zur Zertifikatsausstellung frühzeitig auf Kompatibilität mit europäischen Standards prüfen

Virtualbadge.io setzt genau hier an: Zertifikate und Badges werden von Beginn an mit ECDSA kryptografisch signiert, basieren auf dem W3C-VC-2.0-Standard und kommen ohne Blockchain aus. Darüber hinaus sind wir bereits in der EUDI-Wallet-Sandbox und bauen die Ausstellung von Nachweisen direkt in die EUDI-Wallet über OpenID4VCI auf. Ergänzend lassen sich Nachweise schon heute als Digital Wallet Card in Apple Wallet und Google Wallet ablegen, inklusive QR-Code zur Validierung.

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Jetzt Zertifikate zukunftssicher machen

Zum Jahreswechsel sollen die ersten staatlichen EUDI-Wallets an den Start gehen, und die technische Umstellung braucht Vorlauf. Wer jetzt auf offene Standards, kryptografische Signaturen und wallet-fähige Formate setzt, muss später nicht unter Zeitdruck nachbessern.

Mit Virtualbadge.io lassen sich Zertifikate und Badges schon heute so ausstellen, dass sie diesen Anforderungen entsprechen, von der Signatur bis zur Validierungsseite. In einer kostenlosen Demo zeigen wir, wie das in der Praxis aussieht: Demo vereinbaren

* Sie können die Organisations-ID in der URL finden, wenn Sie als Administrator auf Ihre LinkedIn-Unternehmensseite zugreifen.

Ein Hinweis zu unseren Texten: Wir nutzen KI-Tools zur Unterstützung bei Recherche und Entwurf. Jeder Artikel wird anschließend von unserem Team geprüft, redigiert und auf Richtigkeit kontrolliert, bevor er veröffentlicht wird. Die letzte Entscheidung liegt immer bei einem Menschen.

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